Unsere Aufgaben und Unterstützungsangebote
Wir begleiten und unterstützen Schüler*innen mit besonderem Förderbedarf in ihrem schulischen Alltag – individuell, verlässlich und mit viel Herz. Unsere Arbeit umfasst unter anderem folgende Bereiche:
Unterstützung & Begleitung im Schulalltag
Wir sind während des Unterrichts sowie in den Pausen an der Seite der Kinder und Jugendlichen. Dabei schaffen wir eine verlässliche Struktur und sorgen für Stabilität im Tagesablauf.
Orientierungshilfe
Wir helfen den Schüler*innen, sich im Schulumfeld zurechtzufinden – sei es beim Raumwechsel, dem Finden von Materialien oder beim Verständnis von Abläufen.
Förderung von Kommunikation & Interaktion
Wir unterstützen in der sprachlichen und sozialen Verständigung – sowohl im Kontakt mit Mitschülerinnen als auch im Austausch mit Lehrerinnen. Ziel ist es, soziale Teilhabe aktiv zu fördern.
Vermittlung von Sicherheit & Vertrauen
Durch kontinuierliche Begleitung bauen wir ein stabiles Vertrauensverhältnis auf. Wir schaffen eine sichere Atmosphäre, in der sich die Schüler*innen entfalten und wohlfühlen können.
Heranführen an selbstständiges Arbeiten
Schritt für Schritt fördern wir die Eigenständigkeit im Lernen und Arbeiten. Dabei motivieren wir die Kinder, Aufgaben selbst anzugehen – mit der passenden Unterstützung im Hintergrund.
Hilfe bei physischen Tätigkeiten
Wir bieten praktische Unterstützung im Alltag – etwa beim An- und Ausziehen, beim Gang zur Toilette, beim Frühstück oder bei anderen alltäglichen Handlungen.
Begleitung bei Schulausflügen & Klassenfahrten
Auch außerhalb des Klassenzimmers sind wir dabei. Bei Ausflügen und mehrtägigen Fahrten sorgen wir für Betreuung, Unterstützung und ein gutes Miteinander.


Antrag auf Eingliederungshilfe – Informationen für Eltern
Eltern oder Erziehungsberechtigte haben die Möglichkeit, für ihre Kinder Eingliederungshilfe beim zuständigen Sozial- oder Jugendamt ihres Landkreises zu beantragen. Die Eingliederungshilfe unterstützt Maßnahmen, die notwendig sind, um Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – insbesondere im schulischen Bereich – zu ermöglichen.
Je nach Art der Beeinträchtigung gibt es unterschiedliche gesetzliche Grundlagen und zuständige Ämter:
- Bei körperlicher und/oder geistiger Behinderung erfolgt die Kostenübernahme in der Regel durch das Sozialamt. Rechtsgrundlage hierfür ist § 99 in Verbindung mit § 112 des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX). Die Leistungen können unter anderem Schulbegleitung, Assistenzdienste oder andere unterstützende Maßnahmen umfassen.
- Bei seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung liegt die Zuständigkeit beim Jugendamt. Grundlage für die Kostenübernahme ist hier § 35a des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII). Auch in diesen Fällen kann Schulbegleitung oder eine andere Form der individuellen Unterstützung beantragt werden.
Wir beraten Sie gerne persönlich zu den jeweiligen Voraussetzungen, dem Antragsverfahren und den möglichen Leistungen. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir nach passgenauen Lösungen, damit Ihr Kind bestmöglich begleitet und gefördert werden kann.

