Schulbegleitung mit
Perspektive WIR

Unsere Unterstützungsangebote

WIR begleiten und unterstützen Schüler*innen mit besonderem Förderbedarf in ihrem schulischen Alltag individuell, verlässlich und mit viel Herz. Unsere Schulbegleitung hilft Kindern und Jugendlichen dabei, den Schulalltag besser zu bewältigen, Sicherheit zu gewinnen und aktiv am Unterricht sowie am sozialen Leben in der Schule teilzunehmen. Ziel unserer Arbeit ist es, Inklusion erlebbar zu machen und eine echte Teilhabe am schulischen Leben zu ermöglichen.

Unsere Unterstützungsangebote richten sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung auf zusätzliche Hilfe angewiesen sind. Die Schulbegleitung orientiert sich dabei immer am persönlichen Bedarf des Kindes. Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt, damit die Schüler*innen bestmöglich gefördert und in ihrer Entwicklung gestärkt werden.

Unterstützung & Begleitung im Schulalltag
Ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit ist die Unterstützung und Begleitung im Schulalltag. Wir sind während des Unterrichts, in den Pausen und bei schulischen Aktivitäten an der Seite der Kinder und Jugendlichen. Dabei geben wir Orientierung, fördern feste Abläufe und schaffen eine verlässliche Struktur. Gerade für Schüler*innen mit besonderem Förderbedarf kann diese Kontinuität eine wichtige Grundlage sein, um sich in der Schule sicher und angenommen zu fühlen.

Orientierungshilfe
Viele Kinder benötigen Hilfe dabei, sich im Schulalltag zurechtzufinden. Unsere Schulbegleitung unterstützt beim Raumwechsel, beim Finden von Unterrichtsmaterialien und beim Verstehen von Abläufen und Regeln. So helfen wir dabei, Unsicherheiten abzubauen und den Schulalltag übersichtlicher zu gestalten. Orientierung ist ein wichtiger Baustein für mehr Selbstvertrauen und für eine bessere Teilhabe am Unterricht.

Förderung von Kommunikation & Interaktion
Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Förderung von Kommunikation und sozialer Interaktion. Wir unterstützen Schülerinnen dabei, sich sprachlich besser auszudrücken, Bedürfnisse zu formulieren und mit Mitschülerinnen sowie Lehrkräften in Kontakt zu treten. Schulbegleitung kann dabei helfen, Missverständnisse zu vermeiden und soziale Kontakte zu stärken. So wird Inklusion nicht nur im Unterricht, sondern auch im täglichen Miteinander sichtbar.

Vermittlung von Sicherheit & Vertrauen
Durch eine kontinuierliche Begleitung entsteht ein stabiles Vertrauensverhältnis. Dieses Vertrauen ist für viele Kinder eine wichtige Voraussetzung, um sich zu öffnen, Neues zu lernen und Herausforderungen im Schulalltag besser zu bewältigen. Wir schaffen eine sichere Atmosphäre, in der sich Schüler*innen wohlfühlen und entwickeln können. Sicherheit und emotionale Stabilität fördern nicht nur das Lernen, sondern auch das soziale Wohlbefinden.

Heranführen an selbstständiges Arbeiten
Schritt für Schritt fördern wir die Eigenständigkeit im Lernen und Arbeiten. Dabei motivieren wir die Kinder, Aufgaben selbst anzugehen – mit der passenden Unterstützung im Hintergrund.

Hilfe bei physischen Tätigkeiten
Wir bieten praktische Unterstützung im Alltag – etwa beim An- und Ausziehen, beim Gang zur Toilette, beim Frühstück oder bei anderen alltäglichen Handlungen.

Begleitung bei Schulausflügen & Klassenfahrten
Auch außerhalb des Klassenzimmers sind wir dabei. Bei Ausflügen und mehrtägigen Fahrten sorgen wir für Betreuung, Unterstützung und ein gutes Miteinander.

Schulbegleitung bei Perspektive WIR

Antrag auf Eingliederungshilfe – Informationen für Eltern

Eltern oder Erziehungsberechtigte haben die Möglichkeit, für ihre Kinder Eingliederungshilfe beim zuständigen Sozial- oder Jugendamt ihres Landkreises zu beantragen. Die Eingliederungshilfe unterstützt Maßnahmen, die notwendig sind, um Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – insbesondere im schulischen Bereich – zu ermöglichen.

Je nach Art der Beeinträchtigung gibt es unterschiedliche gesetzliche Grundlagen und zuständige Ämter:

  • Bei körperlicher und/oder geistiger Behinderung erfolgt die Kostenübernahme in der Regel durch das Sozialamt. Rechtsgrundlage hierfür ist § 99 in Verbindung mit § 112 des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX). Die Leistungen können unter anderem Schulbegleitung, Assistenzdienste oder andere unterstützende Maßnahmen umfassen.
  • Bei seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung liegt die Zuständigkeit beim Jugendamt. Grundlage für die Kostenübernahme ist hier § 35a des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII). Auch in diesen Fällen kann Schulbegleitung oder eine andere Form der individuellen Unterstützung beantragt werden.

Wir beraten Sie gerne persönlich zu den jeweiligen Voraussetzungen, dem Antragsverfahren und den möglichen Leistungen. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir nach passgenauen Lösungen, damit Ihr Kind bestmöglich begleitet und gefördert werden kann.

Nach oben scrollen