Das sind WIR
Schulbegleitende Unterstützung
Individuell für Kinder
„Inklusion bedeutet: Jeder ist willkommen – und keiner muss sich anpassen, um dabei sein zu dürfen.“
Raul Krauthausen

WIR setzen uns mit Herz und Fachkompetenz dafür ein, Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf auf ihrem individuellen Weg zu begleiten und zu stärken. Unser zentrales Anliegen ist es, ihnen zu helfen, alltägliche Herausforderungen zu meistern und ein Höchstmaß an Selbstständigkeit zu entwickeln. Dabei steht nicht nur die reine Unterstützung im Vordergrund, sondern auch das Ziel, die jungen Menschen zu befähigen, ihren Platz in einer inklusiven Gesellschaft aktiv einzunehmen – und zwar gleichberechtigt und selbstbestimmt.Ein besonderer Fokus liegt auf der erfolgreichen Teilhabe am inklusiven Unterricht. Durch individuelle Förderung und die verlässliche Begleitung im Schulalltag schaffen wir ein stabiles Umfeld, in dem Kinder und Jugendliche sich sicher und wertgeschätzt fühlen. Sie erhalten die nötige Unterstützung, um ihre Potenziale bestmöglich zu entfalten – unabhängig von ihren jeweiligen Beeinträchtigungen.Von diesem ganzheitlichen Ansatz profitieren nicht nur die jungen Menschen selbst, sondern auch deren Eltern und Erziehungsberechtigte. Sie wissen ihre Kinder in guten Händen und erfahren durch unsere Arbeit Entlastung und Sicherheit im oftmals herausfordernden Alltag.



Antrag auf Eingliederungshilfe – Informationen für Eltern
Eltern oder Erziehungsberechtigte haben die Möglichkeit, für ihre Kinder Eingliederungshilfe beim zuständigen Sozial- oder Jugendamt ihres Landkreises zu beantragen. Die Eingliederungshilfe unterstützt Maßnahmen, die notwendig sind, um Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – insbesondere im schulischen Bereich – zu ermöglichen.
Je nach Art der Beeinträchtigung gibt es unterschiedliche gesetzliche Grundlagen und zuständige Ämter:
Wir beraten Sie gerne persönlich zu den jeweiligen Voraussetzungen, dem Antragsverfahren und den möglichen Leistungen. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir nach passgenauen Lösungen, damit Ihr Kind bestmöglich begleitet und gefördert werden kann.
- Bei körperlicher und/oder geistiger Behinderung erfolgt die Kostenübernahme in der Regel durch das Sozialamt. Rechtsgrundlage hierfür ist § 99 in Verbindung mit § 112 des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX). Die Leistungen können unter anderem Schulbegleitung, Assistenzdienste oder andere unterstützende Maßnahmen umfassen.
- Bei seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung liegt die Zuständigkeit beim Jugendamt. Grundlage für die Kostenübernahme ist hier § 35a des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII). Auch in diesen Fällen kann Schulbegleitung oder eine andere Form der individuellen Unterstützung beantragt werden.
Unser Ziel ist es, jedem Kind die bestmögliche Unterstützung zu bieten – mit Respekt, Empathie und Fachkompetenz.
Wir sehen jedes Kind in seiner Einzigartigkeit und begegnen ihm mit Offenheit, Geduld und einem großen Herzen. Unsere Arbeit ist geprägt von Vertrauen, Verlässlichkeit und dem Wunsch, den Schulalltag für alle Beteiligten positiv und lebendig zu gestalten.Ob im Klassenraum, auf dem Schulhof oder unterwegs bei Ausflügen – wir sind da, wenn Unterstützung gebraucht wird. Dabei stehen wir nicht nur den Schülerinnen zur Seite, sondern arbeiten auch eng mit Lehrerinnen und Eltern zusammen. Denn nur im Miteinander entsteht ein starkes Umfeld, in dem Entwicklung gelingen kann.Wenn Sie Fragen haben, mehr über unsere Angebote wissen möchten oder den persönlichen Austausch suchen, freuen wir uns sehr über Ihre Kontaktaufnahme.

